Allgemeine Informationen für den Unternehmer Persönliche Absturzschutzausrüstung Bei der persönlichen Absturzschutzausrüstung handelt es sich um eine Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder bleibenden Gesundheitsschäden schützen soll. Sie muss mit dem CE-Zeichen und der Nummer der Prüf- und Zertifizierungsstelle gekennzeichnet sein (z. B. CE 0123). Der Anwender muss außerdem laut Gesetz, wie bei jeder PSA (Persönliche Schutzausrüstung allgemein) im sicheren und sachgemäßen Umgang mit der persönlichen Absturzschutzausrüstung geschult sein und diesen auch regelmäßig üben. Dazu muss der Unternehmer nach Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) § 31 besondere Unterweisungen mit Übungen durchführen. Gurt von Skylotec: ARG 30 Präventionspflichten des Arbeitgebers Die Präventionspflichten des Arbeitgebers sind in Europa klar geregelt und gelten nahezu auf der ganzen Welt. Die Präventions-Mindestanforderungen am Beispiel von Deutschland sind geregelt nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der PSA-Benutzerverordnung und den Grundsätzen zur Prävention. Sie verlangen vom Arbeiter ausreichende theoretische Kenntnisse über die relevanten Regelwerke, den Ablauf der Arbeitsverfahren und die bestimmungsgemäße Verwendung der PSA. Darüber hinaus müssen Übungen unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen durchgeführt werden. Hierzu bedarf es einer geeigneten, unabhängigen zweiten Sicherung. Der Unternehmer muss zunächst (nach § 10 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes) eine Gefährdungsermittlung durchführen. Die Ergebnisse daraus werden entsprechend dokumentiert. Auf Grundlage dieser wird die richtige PSA festgelegt, ebenso wie die dazugehörenden Unterweisungen und Übungen. Ist die richtige PSA ermittelt, muss der Unternehmer eine Betriebsanweisung erstellen. In ihr werden die korrekte Verwendung der PSA und die durchzuführenden Übungen festgeschrieben. Unterweisungen mit Übungen für PSA der Kat. III, wozu auch die Persönliche Absturzschutzausrüstung zählt, sind vor der ersten Benutzung sowie anschließend nach Bedarf aber mindestens einmal jährlich durchzuführen. Als Infoquelle für Deutschland kann die BGI 515 empfohlen werden. Safe-Log - Ihr guter Partner in Punkto Sicherheit Safe-Log kann als erfahrenes Schulungsunternehmen diese Aufgaben zur Erfüllung der Präventionsvorschriften für Sie übernehmen. Unsere Spezialität sind Unterweisungen/Schulungen im realistischen Arbeitsumfeld im Hochregal. Wir führen diese sach- und fachgerecht in Abstimmung mit unseren Kunden durch. Safe-Log möchte bei den Unterweisungen ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Retten im Hochregal bis 12 Meter Höhe Schulungsziel: Die Teilnehmer lernen die Funktion eines Abseilsystem kennen. Sie können Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bestimmungsgemäß verwenden, Gefährdungen erkennen und das Rettungsgerät anwenden.
Vorschriften
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